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Garantien
Für die Abwicklung von Auslandsgeschäften ist in vielen Fällen die Stellung einer Bankgarantie erforderlich. Dabei wird nach direkten und indirekten Garantien unterschieden.
Direkte Garantien
Die Garantiebank informiert den Begünstigten unmittelbar. Eine direkte Garantie, ausgestellt von der Volksbank Main-Tauber eG, unterliegt in der Regel deutschem Recht und kann nach Verfall - auch ohne Rückgabe der Garantie-Urkunde - ausgebucht werden.
Indirekte Bankgarantie
Die Volksbank schaltet eine Bank im Land des Garantiebegünstigten ein und bittet diese, die gewünschte Garantie für den Auftraggeber gegen ihre Rückhaftung zu erstellen. Indirekte Garantien bleiben deshalb bis zur vollständigen Haftungsentlassung durch die Ausl.Bank im Avalkonto des Auftraggebers eingebucht, auch wenn ein vorgegebenes Fälligkeitsdatum bereits überschritten ist.
Sowohl bei direkten als auch bei indirekten Garantien ist ein entsprechendes Standing der Bank im internationalen Geschäft nötig, damit die direkten Garantien im Ausland angenommen bzw. die Bank im Ausland zur Erstellung einer indirekten Garantie unter Rückhaftung der Volksbank bereit ist.
Arten von Garantien
Auftrag zur Garantieerstellung
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