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Berufsunfähigkeit

Zusatzversicherung der R+V

Jeder könnte plötzlich im Berufsleben gebremst werden. Meist sind Krankheiten die Ursache von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.

Die gesetzliche Leistung reicht meist nicht aus und mit Ausnahme von Arbeitsunfällen haben gerade Berufseinsteiger gar keinen gesetzlichen Schutz. Besondere Absicherung brauchen auch Selbständige. Die gesetzliche Neuregelung seit dem 01.01.2001 hat die Versorgungssituation zusätzlich verschlechtert. Die Ansprüche des Einzelnen an die gesetzliche Rentenversicherung bieten nur eine Mindestversorgung.



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Wer oder was ist versichert?

Mit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der R+V können Sie sich planmäßig die notwendige finanzielle Sicherheit aufbauen, entweder durch Vereinbarung einer Beitragsbefreiung - die R+V übernimmt dann im Leistungsfall für den vereinbarten Versicherungsschutz die weitere Beitragszahlung - oder durch Vereinbarung einer Beitragsbefreiung in Verbindung mit einer monatlichen Rentenleistung (Bar-Rente). Der Berufsunfähigkeitsschutz kann in jedem Fall unabhängig von der Höhe der Hauptversicherung festgelegt werden. Es müssen lediglich die Mindestsummen eingehalten werden.

Kernleistungen:
  • Einkommensabsicherung vom ersten Beitrag an
  • Basisschutz in den ersten Berufsjahren
  • Im Falle der Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen übernimmt die R+V die weitere Beitragszahlung
  • Weltweiter Schutz - zeitlich unbegrenzt
  • Auf Wunsch verkürzte Versicherungsdauer gegenüber Leistungsdauer
  • Vereinbarung einer Karenzzeit möglich
  • EUR 12.000,- versicherbare Bar-Rente für Schüler, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner und Auszubildende
Besonderheiten:

Die vereinbarte Erwerbs-, Berufsunfähigkeitsrente kann für die versicherte Person innerhalb von drei Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden, z. B. bei Heirat oder der Geburt eines Kindes. Der Berufsunfähigkeitsschutz ist flexibel und kann in jedem Fall unabhängig von der Höhe der Hauptversicherung festgelegt werden. Es müssen lediglich die erforderlichen Mindestsummen eingehalten werden.

Es erfolgt bei Berufsunfähigkeit, keine "abstrakte Verweisung" in andere Berufe, wenn ein Beruf ohne körperliche oder mit geringer körperlicher Tätigkeit ausgeübt wird. Genereller Verzicht - unabhängig vom Beruf - ab dem 55. Lebensjahr.

Testen Sie uns! Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Spezialisten über unser - Kontakt-Center.



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